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Altersnachweis

Wegleitung für den Kauf eines Waffenreplikats

Airsoft Replikate können gemäss österreichischem Recht (Schusswaffen-VO) erst ab 18 Jahren erworben werden. Hierfür muss der Käufer einen Altersnachweis in Form einer Ausweiskopie erbringen.

Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Sie senden uns per Email oder Post Ihre Ausweiskopie
3. Wir liefern Ihnen die Bestellung

Bitte beachten Sie, dass der Empfänger in der Lieferadresse mit demjenigen auf dem erbrachten Ausweis übereinstimmen muss.


Zusätzliche Bestimmungen nach Land

Deutschland: Wir bieten ein kleines Sortiment an S-AEGs an. Je nach AEG Modell können wir auch 0.5J Versionen anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Niederlande: Bitte einen gültigen NABV Ausweis einreichen.
Italien: Oranger Flashhider erforderlich, max. 1J / 330 FPS.
Grossbritannien: Bitte die UKARA Nummer in der Bestellung angeben.
Frankreich: Die maximale Leistung der Airsoft Waffe beträgt 450 FPS.